fuehrungszeugnis beantragen

Wer ein Fuehrungszeugnis beantragen möchte, tut dies besonders häufig aus beruflichen Gründen. In einem solchen Fall geht es zumeist ganz einfach darum, in einem ganz bestimmten Bereich beruflich tätig werden zu können. So gibt es eine Vielzahl von sehr sensiblen Bereichen, wo ein solches Dokument in jedem Fall Vorschrift ist. Kann man das Führungszeugnis nicht entsprechend vorlegen, so kann die Stelle auch erst gar nicht angetreten werden. Hier ist zum Beispiel die Sicherheitsbranche zu nennen. Wer hier eine Arbeitsstelle antritt, muss beispielsweise auf Veranstaltungen arbeiten oder Fabriken bewachen. Da ist es besonders wichtig, dass man persönlich zuverlässig ist und für andere Menschen keine Gefahr darstellt.

Wie man den Nachweis beantragen kann

Wer das Fuehrungszeugnis beantragen will, stellt sich sicher auch die Frage, wie dies am besten gelingen kann. Grundsätzlich ist der Fall hier sehr schnell erledigt. Man füllt diesbezüglich einen bereits vorgefertigten Antrag aus. Hier werden die Stammdaten erfasst. Wichtig ist es jedoch auch, dass man sich mit einem Personalausweis vor Ort identifizieren kann. Ist dies nicht der Fall, so kann es zu Verzögerungen kommen. Bis das fertige Dokument zur Abholung bereit ist oder nach Hause geschickt wird, können in etwa 10 bis 14 Tage vergehen. In aller Regel wird das Führungszeugnis keine Einträge enthalten, da hier nur schwere Straftaten oder zumindest solche Straftaten vermerkt werden, die zu einer Verurteilung vor Gericht geführt haben. Inzwischen kann man das Dokument auch ganz bequem über das Internet beantragen und spart sich folglich den Gang zum Rathaus oder Bürgeramt.

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Auch in der Pflege und in der Bildung besonders wichtig

Ein einwandfreies Führungszeugnis benötigt man nicht nur für die Arbeit im Sicherheitsdienst. Weiterhin sind auch Jobs in der Pflege oder im Bereich der Bildung betroffen. So benötigen insbesondere Pflegekräfte in einem Krankenhaus oder in einem Pflegedienst den entsprechenden Nachweis. Ein solches Dokument kann jedoch auch an Schulen oder sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens von den angehenden Mitarbeitern verlangt werden.